Downloads
Deine Download-Dateien
Kostenüberübernahme eines Bürostuhls durch die Deutsche Rentenversicherung
Hierzu schreibt die DRV folgendes:
„Die Deutsche Rentenversicherung kann nur dann Kosten für eine Arbeitsplatzausstattung, wie zum Beispiel für einen orthopädischen Bürostuhl, übernehmen, wenn die vom Arbeitgeber bereitgestellte ergonomische Arbeitsplatzausstattung im Einzelfall medizinisch nicht ausreichend ist. Die Arbeitsplatzausstattung muss wegen der Behinderung zur Ausübung einer bestimmten Tätigkeit an einem konkreten Arbeitsplatz notwendig sein.“Antragspaket Arbeitsplatzausstattung
- Antrag Auf Leistungen zur Teilhabe für Versicherte – Rehabilitationsantrag G100
- Informationen zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe – Rehabilitationsantrag G103
- Informationen zur Kostenübernahme für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen G132
- behinderungsbedingt zur Berufsausübung erforderlich sind G133Anlage zum Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben– Kostenübernahme für Hilfsmittel und technische Arbeitshilfen
bedienungsanleitung_sst_all_in_one_09.2018
feeling.light_03.2018
feeling_03.2018
leon_03.2018
move_2.0_bedienungsanleitung_10.2018
netgo_bedienung_03.2018
startup_ii_03.2018




























Bad Kreuznach
Bosenheimer Str. 282c
Mo – Fr: 9:00-18:00 Uhr
Sa: 10:00-14:00 Uhr
- Tel.: 0671 886 42–0
- Fax: 0671 886 42-35
- Email: kh@bcb-buerocenter.de
Simmern
Johann-Philipp-Reis-Str. 10
Mo-Fr: 9:00 – 18:00 Uhr
- Tel.: 06761 9430-0
- Fax: 06761 9430-50
- Email: sim@bcb-buerocenter.de